Verfassungsvorgabe und politischer WilleZum Stand der von der Bundesregierung angestrebten Ablösung der Staatsleistungen.
Seit der Weimarer Republik steht es als Auftrag in der deutschen Verfassung und im Grundgesetz: Die Staatsleistungen, das zweite finanzielle „Standbein” der Kirchen neben der Kirchensteuer, sollen „abgelöst” werden. Die aktuelle Bundesregierung hat sich das im Koalitionsvertrag ausdrücklich vorgenommen; die Kirchen widersetzen sich prinzipiell nicht. Wie geht es weiter? Wie gestalten sich die Kontakte zwischen Politik und Kirchen? Generalvikar Dr. Clemens Stroppel berichtet aus erster Hand.
Anmeldung bis Sonntag, 10. September
unter www.akademie-rs.de/vakt_25515